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Allgemeine Geschäftsbedingungen der XALIS BV

  1. Alle folgenden Bestimmungen bilden zusammen die allgemeinen Vertragsbedingungen, die für alle Angebote und Rechnungen der Xalis bv, eingetragen bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0475.938.913 (im Folgenden Xalis), gelten.
  2. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen (wenn zwischen den Parteien eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung über die auf dieser Rechnung in Rechnung gestellten Tätigkeiten getroffen wurde, müssen die vorliegenden allgemeinen Rechnungsbedingungen zusammen mit dieser gelesen werden; im Falle von Widersprüchen hat die schriftliche Vereinbarung Vorrang), erfolgen alle Arbeiten von Xalis stets unter den oben und unten festgelegten allgemeinen Bedingungen. Sie sind integraler Bestandteil aller Angebote, Aufträge, Verträge und Rechnungen von Xalis. Sie gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Bedingungen, die auf einem vom Kunden stammenden Dokument erscheinen. Eine Abweichung oder Änderung dieser allgemeinen Bedingungen kann Xalis nur dann entgegengehalten werden, wenn Xalis zuvor schriftlich ihr Einverständnis dazu erklärt hat. Eine solche Abweichung oder Änderung gilt außerdem nur einmal.
  3. Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots von Xalis durch den Kunden zustande. Xalis behält sich jedoch jederzeit das Recht vor, vom Kunden die Zahlung eines Vorschusses und/oder eine andere von Xalis zu bestimmende Art von Sicherheit zu verlangen, bevor die Arbeiten begonnen oder fortgesetzt werden.
  4. Die von Xalis genannten Preise und Konditionen sind nur gültig, wenn sie vom Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Angebots angenommen werden. Xalis behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Preise aufgrund von Preisänderungen der Lieferanten von Xalis oder anderer objektiver Umstände, die die Verpflichtung von Xalis erschweren, anzupassen.

Die Angebote von Xalis umfassen nur die darin ausdrücklich genannten Leistungen, wobei davon ausgegangen wird, dass keine anderen Schwierigkeiten oder Probleme auftreten als die, die Xalis zu Beginn mitgeteilt wurden. Zusätzliche Wünsche des Kunden, unvorhergesehene Umstände, zusätzliche Schwierigkeiten, zusätzliche Arbeiten, kurz, alles, was nicht ausdrücklich in den Spezifikationen und Angeboten von Xalis erwähnt wird, ist nicht im Preis von Xalis enthalten. Alle Änderungen des Auftrags, gleich welcher Art, können Preiserhöhungen oder eine Verlängerung der Ausführungsfristen zur Folge haben.

Der Preis erhöht sich um alle Steuern und Abgaben, die von einer Regierung erhoben werden oder zu erheben sind, soweit sie am Tag der Lieferung gelten.

Rabatte gelten jeweils als einmalig gewährt. Zuvor gewährte Rabatte binden Xalis in keiner Weise für eine spätere Vereinbarung.

  1. Die Angebote von Xalis gelten nur für die Gesamtheit und sind unteilbar.
  2. Jede Vereinbarung mit und jeder Auftrag, jedes Angebot und/oder jede Annahme durch den Kunden bindet die Parteien unwiderruflich. Eine Stornierung nach Beginn der Dienstleistungen ist nicht möglich.
  3. a) Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, hat Xalis gegenüber dem Kunden Anspruch auf Schadenersatz, der sich unter anderem aus dem entgangenen Gewinn und den bereits angefallenen Kosten zusammensetzt und pauschal auf 20% des Preises (ohne Mehrwertsteuer) geschätzt wird, wobei der darüber hinausgehende Betrag von uns nachzuweisen ist. Diese Entschädigung ist die Gegenleistung dafür, dass der Kunde von seinem Recht Gebrauch macht, sich durch Zahlung einer als völlig angemessen erachteten Entschädigung vollständig und endgültig von seiner Verpflichtung gegenüber Xalis zu lösen.
  4. b) Im Falle einer Stornierung durch Xalis, aus welchem Grund auch immer, aber mit Ausnahme der in den Artikeln 7 und 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle, hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber Xalis, deren Mindestbetrag auf 5% des Preises (ohne MwSt.) festgesetzt wird, wobei der Kunde die Überschreitung nachweisen muss. Diese Entschädigung ist die Gegenleistung dafür, dass Xalis von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, sich durch Zahlung einer als durchaus angemessen erachteten Entschädigung vollständig und endgültig von der Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu befreien.
  5. Gegenüber dem Kunden kann Xalis den Vertrag im Falle eines Konkurses, eines Gläubigervergleichs, einer offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit oder einer Änderung der rechtlichen Situation des Kunden als rechtmäßig und ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst betrachten. In diesem Fall hat Xalis Anspruch auf Entschädigung gemäß Artikel 6.a) dieser Bedingungen.
  6. Die von Xalis angegebenen Anfangstermine und Ausführungsfristen sind in Arbeitstagen ausgedrückt, dienen nur als Anhaltspunkt und können vom Kunden niemals als verbindlich angesehen werden. In keinem Fall kann eine Verspätung, wenn sie nicht wirklich unangemessen ist, zu einer Entschädigung zu Lasten von Xalis oder zur Auflösung des Vertrags durch den Kunden führen.
  7. Als höhere Gewalt gelten auch alle Ereignisse, die die Ausführung unmöglich machen, erschweren oder verlustbringend sind, selbst wenn sie vorhersehbar sind, wie z. B. Feuer, Naturereignisse (wie Frost, außergewöhnliche Regenfälle, Überschwemmungen, schwere Dürre), Verspätungen von Zulieferern, Krankheiten, Personalmangel, Beschlagnahmungen, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Ausfall von Maschinen, Mangel an Transportmitteln oder Rohstoffen und betriebliche organisatorische Umstände. Eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeiten aufgrund höherer Gewalt hat von Rechts wegen und ohne Entschädigung eine Verlängerung der ursprünglich festgelegten Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung zuzüglich des Zeitraums, der normalerweise für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderlich ist, zur Folge. Das Gleiche gilt für Streiks und Aussperrungen.
  8. Wenn eine erhebliche und unverhältnismäßige Härte für die Interessen von Xalis als unmittelbare Folge von Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder geschäftlichen Bedingungen entsteht, die außerhalb der Kontrolle von Xalis liegen, selbst wenn sie vorhersehbar waren, werden die Parteien auf einfaches Verlangen unverzüglich zusammenkommen, um zu prüfen, ob eine solche Härte vorliegt und, falls ja, welche Änderungen der Vertragsbedingungen erforderlich sind, um eine faire und gerechte Lösung zur Abschwächung, Beseitigung oder Vermeidung einer solchen Härte zu finden.
  9. Alle Reklamationen in Bezug auf die ausgeführten Arbeiten sind nur dann gültig, wenn sie vom Kunden innerhalb von acht Kalendertagen nach Ausführung der Arbeiten schriftlich per Einschreiben an Xalis gemeldet werden, mit einer klaren Beschreibung der Mängel, und zwar unter Androhung der Kündigung.
  10. Alle Beanstandungen einer Rechnung müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben mit Begründung bei Xalis eingereicht werden.

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Erhebt der Kunde innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung keinen schriftlichen Einspruch, so wird davon ausgegangen, dass er anerkennt, dass er ein Steuerpflichtiger ist, der zur Abgabe regelmäßiger Steuererklärungen verpflichtet ist. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so haftet der Kunde für die Zahlung von Steuern, Zinsen und Bußgeldern, die aufgrund dieser Bedingung fällig sind. Sofern keine geheime Absprache zwischen den Parteien vorliegt, ist Xalis von jeglicher Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgeldern befreit, wenn der Kunde die Bedingungen für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nicht erfüllt und dies Xalis nicht korrekt und rechtzeitig gemeldet hat.

  1. Die vorbehaltlose Zahlung eines Teils eines Rechnungsbetrags durch den Kunden gilt als Annahme der gesamten Rechnung durch den Kunden sowie als Annahme der ausgeführten Arbeiten.
  2. Xalis kann nur in Fällen von grobem Irrtum, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden. In jedem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, unmittelbaren und persönlichen Schadens beschränkt und kann in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, finanzielle oder kommerzielle Verluste, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Verträgen, Unterbrechung von Planungs- oder Produktionsprozessen, haftbar gemacht werden. Die Gesamthaftung des Unternehmens ist außerdem auf den Betrag begrenzt, der durch eine von Xalis abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Besteht keine Versicherung oder besteht aus irgendeinem Grund kein Versicherungsschutz, so ist jeder Haftungsanspruch in der Hauptsache auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im Rahmen des betreffenden Vertrags gezahlt hat. Im Falle einer wirklich unangemessenen Verspätung der Leistung durch Xalis,

- Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist Xalis verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung beläuft sich auf höchstens 5% des Gesamtpreises ohne MwSt. der Bestellung des Kunden.

- ist der Kunde berechtigt, die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung auszusetzen, es sei denn, es wurde mit dem Kunden eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, und zwar nur für die Leistungen, die von Xalis wirklich unangemessen verspätet erbracht worden sind.

  1. Der Kunde kann Zahlungen oder Teile von Zahlungen gegenüber Xalis nicht als Sicherheit zurückhalten.
  2. Alle Rechnungen sind spätestens zu dem auf den Rechnungen angegebenen Fälligkeitsdatum oder andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum am Sitz von Xalis netto ohne Abzug zahlbar. Wird die Rechnung auf Wunsch auf den Namen eines Dritten ausgestellt, so haftet der Auftraggeber gegenüber Xalis stets gesamtschuldnerisch.
  3. Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr auf den ausstehenden Saldo fällig, und der Schuldsaldo wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um 15% erhöht, mindestens jedoch um 125,00 EUR, und zwar im Wege einer pauschalen Strafklausel, unbeschadet des Rechts auf Erstattung der infolge des Zahlungsverzugs entstandenen Rechtsverfolgungs- und Beitreibungskosten.
  4. Bei nicht fristgerechter Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge behält sich Xalis gegenüber dem Kunden das Recht vor, entweder ihre weiteren Verpflichtungen für die Gesamtheit oder für den noch auszuführenden Teil aller oder bestimmter mit dem Kunden laufender Verträge bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge auf Risiko des Kunden auszusetzen oder alle oder bestimmte noch laufende Verträge mit dem Kunden als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten, und zwar gegen eine höhere Entschädigung, wie sie in Artikel 6(a) dieser Bedingungen vorgesehen ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung, bei Zustimmung der Gläubiger des Kunden und wenn der Kunde einem Insolvenz- oder Auflösungsverfahren unterliegt, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig und zahlbar.
  5. Als Sicherheit für die Zahlung aller Beträge, die der Kunde Xalis, gleich aus welchem Titel, schuldet, verpfändet der Kunde zugunsten von Xalis alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen Dritte, gleich aus welchem Titel, sowie die unter der unbezahlten Rechnung und unter den Folgerechnungen gelieferten Waren und die Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, unmittelbar vor einem eventuellen Zusammenschluss von Gläubigern des Kunden. Xalis ist berechtigt, bis zur Begleichung ihrer Rechnungen ein Pfandrecht an den Waren des Kunden auszuüben, auch wenn sie diese Waren in Ausführung anderer Aufträge erhält.
  6. Xalis behält sich ausdrücklich das Recht vor, sich in Anwendung von Art. 1798 des Bürgerlichen Gesetzbuches direkt an den Kunden des Auftraggebers zu wenden, wenn dieser die Zahlung nicht leistet.
  7. Jede Transaktion zwischen Xalis und dem Kunden, unabhängig von der Vereinbarung, findet im Rahmen einer umfassenden Geschäftsbeziehung zwischen den beiden statt. Alle Transaktionen zwischen Xalis und dem Kunden stehen daher in einem wechselseitigen Zusammenhang. Xalis ist daher berechtigt, jederzeit, auch nach einem Konkurs oder einer sonstigen Konkurssituation, alle gegenseitigen Forderungen und Schulden in der von ihr gewählten Art und Weise und in dem von ihr gewählten Umfang miteinander zu verrechnen.
  8. Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon berührt die anderen Klauseln/Teile nicht.
  9. Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf ein Angebot, einen Vertrag und/oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,

- Nur die Ondernemingsrechtbank Gent, Abteilung Kortrijk, die Rechtbank van Eerste Aanleg West-Vlaanderen, Abteilung Kortrijk und der Vredegerecht van Roeselare sind für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig.

- Es gilt ausschließlich belgisches materielles Recht und Verfahrensrecht.